MWST-Abrechnung

Erstellen Sie die Schweizer MWST-Abrechnung mit Vorsteuer und geschuldeter Steuer.

MWST-Abrechnung

Die MWST-Abrechnung (Mehrwertsteuer-Abrechnung) ist ein Pflichtbericht für alle in der Schweiz MWST-pflichtigen Unternehmen. Lumabill erstellt diese Abrechnung automatisch auf Basis Ihrer Buchungen und hilft Ihnen, den korrekten Betrag an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu melden.

Voraussetzungen: Diese Funktion erfordert das Buchhaltungsmodul (PRO-Abo). Zusätzlich muss die MWST in Ihren Firmeneinstellungen aktiviert sein.

MWST-Abrechnung Übersicht

Schweizer MWST-Sätze

In der Schweiz gelten folgende MWST-Sätze:

Satz Bezeichnung Anwendung
8,1 % Normalsatz Die meisten Waren und Dienstleistungen
2,6 % Reduzierter Satz Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente
3,8 % Sondersatz Beherbergungsleistungen (Hotels)

Hinweis: Bestimmte Leistungen sind von der MWST befreit (z. B. Gesundheitswesen, Bildung, Versicherungen). Diese erscheinen in der Abrechnung separat.

Abrechnungsmethode wählen: Effektiv oder Saldosteuersatz

Lumabill unterstützt beide von der ESTV anerkannten MWST-Methoden. Sie stellen die Methode pro Profil unter Profil > Buchhaltung > MWST-Abrechnungsmethode ein.

Merkmal Effektivmethode (Standard) Saldosteuersatzmethode
Abrechnung Quartalsweise (Q1-Q4) Halbjährlich (S1, S2)
Formular 0550 0552
Rate gegenüber Kunden Real (8.1 / 2.6 / 3.8 %) Gleich - keine Änderung
An ESTV geschuldet Umsatzsteuer − Vorsteuer Bruttoumsatz × ESTV-Saldosteuersatz
Vorsteuerabzug Ja, pro Beleg Nein - pauschal im Saldosteuersatz enthalten
Voraussetzungen Keine Jahresumsatz ≤ CHF 5'024'000 und MWST-Schuld ≤ CHF 108'000

Saldosteuersatz aktivieren: Profil-Einstellungen → MWST-pflichtig einschalten → Methode "Saldosteuersatz" wählen → Branche aus der Liste auswählen (z. B. Treuhand 6.2 %, Coiffeur 5.3 %). Bei Tätigkeiten in mehreren Branchen können bis zu zwei Sätze hinterlegt werden. Ist Ihre Branche nicht aufgeführt, wählen Sie "Andere / eigener Satz" und geben den Satz ein, den Ihnen die ESTV in ihrem Bewilligungsschreiben mitgeteilt hat.

Tipp: Auf der MWST-Abrechnung zeigt Lumabill ein "Saldosteuer-Methode prüfen"-Feld mit dem konkreten Sparpotenzial pro Periode. Die Vergleichsseite rechnet beide Methoden mit Ihren echten Quartalsdaten durch und zeigt, welche günstiger ist.

Wichtig: Der Methodenwechsel muss bei der ESTV beantragt werden. Mindestbindung: 1 Jahr (seit 2025; vorher 5 Jahre).

Aufbau der Abrechnung

Die MWST-Abrechnung folgt dem offiziellen Formular der ESTV und gliedert sich in:

Umsatz und geschuldete Steuer

  • Gesamtumsatz -- Alle fakturierten Leistungen der Periode
  • Nicht steuerbarer Umsatz -- Befreite Leistungen und Exporte
  • Steuerbarer Umsatz -- Aufgeteilt nach MWST-Satz (8,1 %, 2,6 %, 3,8 %)
  • Geschuldete MWST -- Die berechnete Steuer auf dem steuerbaren Umsatz

Vorsteuer (abziehbar)

  • Vorsteuer auf Materialaufwand -- MWST auf eingekaufte Waren und Dienstleistungen
  • Vorsteuer auf Investitionen -- MWST auf Anlagegüter
  • Vorsteuer auf übriges -- Sonstige abzugsfähige Vorsteuer

Netto-Steuerschuld

Geschuldete MWST - Vorsteuer = Netto-Steuerschuld (oder Guthaben)

Ein positiver Betrag ist an die ESTV zu bezahlen. Ein negativer Betrag bedeutet, dass Sie ein Guthaben haben.

Abrechnung erstellen

  1. Navigieren Sie zu Buchhaltung > Berichte > MWST-Abrechnung
  2. Wählen Sie die Abrechnungsperiode (Quartal oder Halbjahr, je nach Ihrer MWST-Methode)
  3. Klicken Sie auf Abrechnung generieren

Abrechnungsperioden

Die ESTV verlangt die MWST-Abrechnung in der Regel quartalsweise:

  • Q1: Januar -- März
  • Q2: April -- Juni
  • Q3: Juli -- September
  • Q4: Oktober -- Dezember

Kleinere Unternehmen können eine halbjährliche Abrechnung beantragen.

Abrechnung prüfen

Bevor Sie die Abrechnung einreichen, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  • Alle Rechnungen verbucht? -- Fehlende Ausgangsrechnungen führen zu einem zu tiefen Umsatz.
  • Alle Ausgaben mit korrektem MWST-Satz? -- Prüfen Sie, ob der richtige Satz zugewiesen wurde (8,1 %, 2,6 % oder 3,8 %).
  • Befreite Umsätze korrekt gekennzeichnet? -- Exporte und befreite Leistungen dürfen nicht in der steuerbaren Basis erscheinen.
  • Vorsteuerabzug berechtigt? -- Nur geschäftlich begründete Ausgaben mit gültiger MWST-Nummer berechtigen zum Vorsteuerabzug.

Tipp: Klicken Sie auf die einzelnen Beträge, um die zugehörigen Buchungen einzusehen und Unstimmigkeiten aufzuspüren.

Export und Einreichung

Exportieren Sie die Abrechnung als:

  • PDF -- Im Layout des offiziellen ESTV-Formulars, bereit zum Einreichen
  • CSV -- Für die Weiterverarbeitung oder Kontrolle durch Ihren Treuhänder

Die Abrechnung wird über das ESTV-Portal (ePortal) oder per Post eingereicht. Lumabill erstellt die Zahlen -- die Einreichung erfolgt direkt bei der ESTV.

Was kommt als Nächstes?

Nutzen Sie die Erfolgsrechnung und die Bilanz für ein vollständiges Bild Ihres Geschäftsjahres. Informationen zu den Grundlagen der Schweizer MWST finden Sie im Leitfaden MWST verstehen.